Leiterin/Leiter Verrechnungssteuer & Stv. Bereichsleitung NP 2
Description
100 %
nach Vereinbarung
**Verantwortung übernehmen, Fachwissen einbringen und ein Team weiterentwickeln
- in dieser Schlüsselrolle gestalten Sie den Bereich Verrechnungssteuer aktiv mit**
**Ihre Aufgaben
vielseitig, verantwortungsvoll und mit Gestaltungsspielraum**
Fachliche und personelle Führung des Teilbereichs Verrechnungssteuer
Betreuung anspruchsvoller Veranlagungsdossiers und Einbringen der Expertise bei komplexen Fragestellungen
Unterstützung und Vertretung des Geschäftsbereichsleiters, insbesondere bei Steuervorbescheiden
Sicherstellung von Qualität, Planung, Controlling und Reporting in den Bereichen Verrechnungssteuer, ausländische Quellensteuer und US-Rückbehalt
Verantwortung für die Bewertung nicht kotierter Gesellschaften im Zuständigkeitsbereich
Verfassen fundierter Entscheide im Bereich der Verrechnungssteuer
Aktive Mitarbeit in Projekten sowie Mitgestaltung und Weiterentwicklung von Applikationen im Bereich Wertschriften und Verrechnungssteuer
**Ihr Profil
kompetent, führungsstark und lösungsorientiert**
Kaufmännische Grundausbildung mit weiterführender Fachausbildung im Steuerrecht und in der Verrechnungssteuer
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im nationalen Steuerrecht, idealerweise mit Schwerpunkt Verrechnungssteuer
Führungserfahrung in einem kleinen Team sowie Weiterbildungen in Führung und Projektleitung
Klare, adressatengerechte und wirkungsvolle Kommunikation
Strukturierte, zuverlässige und präzise Arbeitsweise mit hohem Qualitätsanspruch
Entscheidungsfreude, Lösungsorientierung und die Fähigkeit, auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick zu behalten
Teamorientierte Persönlichkeit mit gutem Gespür für Zusammenarbeit
Für Fragen zur Stelle
Herr
Stephan Heinis
Leiter NP 2
Tel.:
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Frau
Lara Waldkirch
Leiterin HR
Tel.:
E-Mail:
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuererklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis auch die Gemeindesteuer. Ebenso gehören die Veranlagung und der Bezug von Grundstückgewinn-, Handänderungs- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern zum Tätigkeitsbereich der kantonalen Steuerverwaltung.
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